Mit Freude für die Stadt und ihre Menschen.

3. Leitlinien

Spielleitplanung

Aus den Ergebnissen wurden Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung erarbeitet

  • Öffentliche Kinderspielplätze mit Nachbarschaftsfunktion und Bewegungsflächen stellen die Basisangebote für Kinder und Jugendliche dar. Öffentlich zugängliche Schulspielflächen und Spielpunkte ergänzen diese Spielangebote (unter Berücksichtigung entsprechender Versorgungskriterien).
  • Durch die Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen zu mittelgroßen Quartiers und Themenspielplätzen sollen spezielle Angebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen geschaffen werden.
  • Mit der Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen bzw. einem Neubau an geeigneten Standorten sollen Großspielplätze entstehen, auf denen generationsübergreifende Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsangebote geschaffen werden.
  • Bei der Spielflächenentwicklung sind die aufgeführten Versorgungskriterien zu beachten.
  • Bei der Neugestaltung und bei der Aufwertung von Spielflächen für Kinder gelten die genannten Qualitätskriterien.
  • Die Gestaltung von Spiel- und Jugendaktions-/Bewegungsflächen erfolgt unter einer qualifizierten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senioren sind bei der Planung von Mehrgenerationenangeboten einzubeziehen.
  • Kinder-, familienfreundliche und generationsgerechte Stadtgestaltung ist eine kommunale Daueraufgabe. Die Spielleitplanung und daraus abzuleitende Maßnahmen sind an veränderte Bestands- und Bedarfssituationen anzupassen.