3. Leitlinien
Spielleitplanung
Aus den Ergebnissen wurden Leitlinien für die zukünftige Spielflächenentwicklung erarbeitet
- Öffentliche Kinderspielplätze mit Nachbarschaftsfunktion und Bewegungsflächen stellen die Basisangebote für Kinder und Jugendliche dar. Öffentlich zugängliche Schulspielflächen und Spielpunkte ergänzen diese Spielangebote (unter Berücksichtigung entsprechender Versorgungskriterien).
- Durch die Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen zu mittelgroßen Quartiers und Themenspielplätzen sollen spezielle Angebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen geschaffen werden.
- Mit der Erweiterung vorhandener Spiel- und Bewegungsflächen bzw. einem Neubau an geeigneten Standorten sollen Großspielplätze entstehen, auf denen generationsübergreifende Aufenthalts-, Spiel- und Bewegungsangebote geschaffen werden.
- Bei der Spielflächenentwicklung sind die aufgeführten Versorgungskriterien zu beachten.
- Bei der Neugestaltung und bei der Aufwertung von Spielflächen für Kinder gelten die genannten Qualitätskriterien.
- Die Gestaltung von Spiel- und Jugendaktions-/Bewegungsflächen erfolgt unter einer qualifizierten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senioren sind bei der Planung von Mehrgenerationenangeboten einzubeziehen.
- Kinder-, familienfreundliche und generationsgerechte Stadtgestaltung ist eine kommunale Daueraufgabe. Die Spielleitplanung und daraus abzuleitende Maßnahmen sind an veränderte Bestands- und Bedarfssituationen anzupassen.
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3. Leitlinien