Der Pflegeaufwand, insbesondere für den Erhalt des Straßenbegleitgrüns, ist sehr hoch.
Zum Straßenbegleitgrün zählen alle zur Straße gehörenden Grünflächen und Gehölzpflanzungen wie Bäume, Gräser oder Sträucher. Wie der Name schon besagt, befindet sich das Straßenbegleitgrün entlang der innerstädtischen Straßen und der Rad- und Fußwege. Darüber hinaus rund um die Verkehrsinseln und den Staudenflächen im Stadtgebiet und an den Wirtschaftswegen außerhalb der Stadt.
Das Straßenbegleitgrün unterliegt der Verkehrssicherungspflicht und muss deshalb laufend von Mitte Mai bis Mitte/Ende Oktober gepflegt werden.
Das Amt für Technik und Grün kümmert sich um das Mähen, den Heckenschnitt, die Baum-, Gehölz- und Staudenpflege und im Herbst zusätzlich noch um Laubarbeiten. Auch für das Freischneiden der Lichtraumprofile ist das Amt für Technik und Grün zuständig.
Darüber hinaus ist das Straßenbegleitgrün ein wichtiges Element für die Straßenraumgestaltung. So verschönern beispielsweise Hecken und Sträucher die Stadteinfahrt von Herrenberg.
Für das Mähen der Straßenränder an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Herrenberg und seinen Teilgemeinden ist das Straßenbauamt zuständig.