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Verleihgegenstände

Wenn Sie städtische Verleihgegenstände suchen, sind Sie bei uns genau richtig!

Verleihgegenstände

Geschirrmobile, Marktstände, Weihnachtshäuschen, Tribünenteile und vieles mehr werden von der Stadt durch das Amt für Technik und Grün an Vereine und Bürger verliehen.

Buchungsanfragen können Sie jederzeit per E-Mail an tug@herrenberg.de senden.

Bitte denken Sie frühzeitig an Reservierungen!

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2023 tritt die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen in Kraft. Die Gebühren für alle Verleihgegenstände erhöht sich entsprechend um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz!

Geschirrmobil

Geschirr leihen statt Müllberge produzieren: Für Feste und Veranstaltungen mit vielen Gästen verleiht die Stadt Herrenberg durch das Amt für Technik und Grün Teller, Tassen und Besteck im Geschirrmobil. Eine hochwertige, nachhaltige und günstige Alternative zum Einweggeschirr.

Das Amt für Technik und Grün der Stadt Herrenberg hält für Sie zwei komplett ausgestattete Geschirrmobile bereit.

Die Ausstattung reicht pro Geschirrmobil für Veranstaltungen mit bis zu 250 Gästen zum Kaffee bzw. 500 Gästen zum Essen, variiert also je nach Teller- und Besteckbedarf.

Ausstattung

490 Porzellan-Teller flach 24cm
180 Porzellan-Teller tief 21cm
500 Porzellan-Teller flach 19cm
60 Porzellan-Suppenschalen
270 Kaffee-Becher
500 Messer
500 Gabel
250 Löffel
250 Kaffeelöffel
1 Geschirrspülmaschine
1 Gläserspülmaschine
Diverse Spülkörbe und Transportbehälter.
(Geringfügige Abweichungen zum Bestand sind möglich)

Kosten

Die Miete eines Geschirrmobils für bis zu fünf Tage beträgt 80,00 Euro. Zusätzlich müssen 160,00 Euro Kaution hinterlegt werden. Die Gesamtsumme muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Ausleihtermin ohne gesonderte Aufforderung an die Stadtkasse überwiesen werden. Ohne Zahlungseingang kann das Geschirrmobil nicht ausgegeben werden.

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2023 tritt die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen in Kraft. Die Miete für das Geschirrmobil erhöht sich entsprechend um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz.

Zeitraum

Um Frostschäden zu vermeiden, kann das Geschirrmobil im Zeitraum zwischen 1. November und 28. Februar NICHT ausgeliehen werden. Über eine Ausleihe im Monat März wird situativ und witterungsbedingt entschieden.

Bankverbindung:
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE25 6035 0130 0001 0013 21
BIC: BBKRDE6BXXX

Weitere wichtige Infos

  • Das Geschirrmobil (Anhänger) verfügt über ein zulässiges Gesamtgewicht von zwei Tonnen. Auf einen entsprechenden Führerschein (Klasse BE) mit entsprechendem Zugfahrzeug ist daher zu achten. Der Abholer bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
  • Zum Betrieb der Geschirrspülmaschine wird Drehstrom (16A/400 V/Starkstrom), für das Geschirrmobil zusätzlich auch ein 230V-Stromanschluss (Lichtstrom) benötigt.
  • Strom- und Wasseranschlüsse sind vorhanden, inkl: jeweils 20 Meter Starkstrom- und Lichtstromkabel, ca. 2-3 Meter Abwasserschlauch und 10 Meter Frischwasserschlauch (Geka).
  • Das Geschirr muss in einem sauber gereinigten und trockenen Zustand zurückgegeben werden. Das Geschirrmobil enthält eine Geschirrspülmaschine für Geschirr und eine für Gläser.
  • Die Reinigung von verschmutztem Geschirr oder Geschirrmobil sowie der Ersatz für zerbrochenes oder fehlendes Geschirr und Besteck werden nach Aufwand  berechnet.

Marktstände

27 Marktstände stehen zum Verleih zur Verfügung.

Maße pro Marktstand: 2,50 x 1 m

Leihgebühr beträgt 7,00 Euro pro Stand und Ausleihzeitraum.

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2023 tritt die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen in Kraft. Die Ausleihgebühr für die Marktstände erhöht sich entsprechend um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz.

Weihnachtshäuschen

54 Weihnachtshäuschen können beim Amt für Technik und Grün geliehen werden.

Maße pro Weihnachtshäuschen: 2,65 x 1,87 x 2,25 m

Leihgebühr beträgt pro Häuschen und Ausleihzeitraum:

  • 27,50 Euro Miete für Herrenberger Vereine/Schulen/städtische Ämter und Einrichtungen
  • 55,00 Euro Miete für Herrenberger Firmen
  • 75,00 Euro Miete für externer Nutzer

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2023 tritt die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen in Kraft. Die Ausleihgebühr für die Weihnachtshäuschen erhöht sich entsprechend um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz.

Tribünenteile

80 Tribünenteile (160 qm) lagern beim Amt für Technik und Grün und können für Veranstaltungen ausgeliehen werden.

Ein Tribünenteil hat ein Maß von 1 x 2 m = 2 qm und ist höhenverstellbar auf 40 cm, 60 cm und 80 cm. Ab einer Höhe von 80 cm ist das Anbringen eines Geländers als Fallschutz vorgeschrieben. Es ist auch möglich eine dazugehörige Treppe mit Geländer auszuleihen.

Leihgebühr beträgt pro Ausleihzeitraum:

  • pro qm-Tribünenteile: 3,00 Euro zzgl. MwSt.
  • pro Treppe+Treppengeländer: 4,00 Euro zzgl. MwSt.
  • pro Tribünen-Geländer: 5,25 Euro zzgl. MwSt.